Altbau-Mietzins richtig berechnen
Wie hoch ist die Kategoriemiete?

Für Mietverträge von Altbauwohnungen, die vor dem 1.3. 1994 aber nach dem 1.1. 1982 abgeschlossen wurden, gilt der Kategoriemietzins. So wird dieser berechnet.

Die Kategoriemiete gilt für Wohnungen, die vor dem 09.05. 1945 erbaut wurden und für die ein Mietvertrag vor dem 01.03. 1994 aber nach dem 01.01. 1982 abgeschlossen wurde. Anders als bei der Richtwertmiete ist die Berechnungsgrundlage österreichweit einheitlich. Unterschieden werden vier Kategorien nach der Ausstattung der Wohnung:

Kategorie A
Mindestens 30 Quadratmeter Nutzfläche, bestehend aus mindestens einem Zimmer, Küche oder Kochnische, Vorraum, zeitgemäßer Badegelegenheit (Baderaum oder Badenische), WC im Inneren der Wohnung sowie Zentral- oder Etagenheizung und Warmwasseraufbereitung. Die Wohnung muss in einem brauchbaren Zustand sein.


Die Kategoriemiete gilt für Wohnungen, die vor dem 9.5. 1945 erbaut wurden und für die ein Mietvertrag vor dem 1.3. 1994 aber nach dem 1.1. 1982 abgeschlossen wurde.


Kategorie B
keine Mindestnutzfläche, aber mindestens ein Zimmer, Küche oder Kochnische, Vorraum, zeitgemäße Badegelegenheit (Baderaum oder Badenische), WC im Inneren der Wohnung, jedoch ohne spezielle Heizung und Warmwasseraufbereitung. Die Wohnung muss in einem brauchbaren Zustand sein.

Kategorie C
Mindestens ein Zimmer, Wasserentnahmestelle und WC müssen im Inneren der Wohnung vorhanden sein. Der Zustand muss brauchbar sein.

Kategorie D
Jede andere Wohnung, die in einem brauchbaren oder auch unbrauchbaren Zustand ist.

In den Kategorien B bis D kann ein fehlendes Ausstattungsmerkmal durch ein Merkmal einer höheren Kategorie ausgeglichen werden. Davon ausgenommen sind das Fehlen einer zeitgemäßen Badegelegenheit und ein Gang-WC, das von mehreren Mietern gemeinsam benutzt wird.

So hoch ist die Kategoriemiete derzeit
Der Kategoriemietzins erhöht sich immer dann, wenn die Inflation gegenüber der letzten Erhöhung um fünf Prozent gestiegen ist. Im Schnitt ist das alle zwei bis drei Jahre der Fall. Die letzte Erhöhung war 2023, seitdem gelten folgende Beträge pro Quadratmeter und Monat:

- Kategorie A: 4,47 Euro
- Kategorie B: 3,35 Euro
- Kategorie C: 2,23 Euro
- Kategorie D, unbrauchbar: 1,12 Euro
- Kategorie D, brauchbar: 2,23 Euro

(Kategoriebetrag pro m² und Monat; gültig seit 1.7. 2023)

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