Altbau-Mietzins richtig berechnen
Was ist der Richtwert?
Die Richtwertmiete gilt für Wohnungen, die vor dem 09.05.1945 erbaut wurden und für die ein Mietvertrag nach dem 01.03.1994 abgeschlossen wurde oder wird. Anders als bei der Kategoriemiete ist die Berechnungsgrundlage je nach Bundesland unterschiedlich.
Berechnet wird der Richtwert für eine sogenannte Normwohnung. Diese ist gemäß § 2 Richtwertgesetz „eine Wohnung mit einer Nutzfläche zwischen 30 Quadratmeter und 130 Quadratmeter in brauchbarem Zustand, die aus Zimmer, Küche (Kochnische), Vorraum, Klosett und einer dem zeitgemäßen Standard entsprechenden Badegelegenheit (Baderaum oder Badenische) besteht, über eine Etagenheizung oder eine gleichwertige stationäre Heizung verfügt und in einem Gebäude mit ordnungsgemäßem Erhaltungszustand auf einer Liegenschaft mit durchschnittlicher Lage (Wohnumgebung) gelegen ist.“
Ein Gebäude mit ordnungsgemäßem Erhaltungszustand ist im Absatz (2) des § 2 derart definiert, dass der ordentliche Gebrauch der Wohnung gewährleistet sein muss. Die durchschnittliche Lage ist entsprechend Absatz (3) „nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und der Erfahrung des täglichen Lebens zu beurteilen.“
Berechnet wird der Richtwert für eine sogenannte Normwohnung – eine Wohnung mit einer Nutzfläche zwischen 30 Quadratmeter und 130 Quadratmeter in brauchbarem Zustand.
Die Richtwertmiete wird alle zwei Jahre zum 1. April an die Inflation angepasst. Das Justizministerium verlautbart die neuen Werte. Aktuell gelten die Richtwerte vom 1.4.2019.
Burgenland: 5,30 Euro/m2
Kärnten: 6,80 Euro/m2
Niederösterreich: 5,96 Euro/m2
Oberösterreich: 6,29 Euro/m2
Salzburg: 8,03 Euro/m2
Steiermark: 8,02 Euro/m2
Tirol: 7,09 Euro/m2
Vorarlberg: 8,92 Euro/m2
Wien: 5,81 Euro/m2
(Richtwertmiete pro m2 und Monat; gültig seit 1.4.2019)
Zu dieser Richtwertmiete kommen noch Zu- und Abschläge sowie ein möglicher Lagezuschlag.
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