Immobilien Wissen
Der Sonne entgegen

Klein, aber oho: Mini-Photovoltaikanlagen können auch in Mietwohnungen Energie erzeugen. Was man dazu braucht? Im Idealfall nur einen Balkon und eine Steckdose. Plus: Wie man mit Nachbarn am gemeinsamen (Sonnen-)Strang ziehen kann.

Strom(kosten)aufwärts geht es bereits in vielen Eigenheimen zu. Kein Wunder: Mit einer Solaranlage lebt es sich nachhaltiger und kostengünstiger. Im Großstadtdschungel ist es jedoch etwas schwieriger, mit Sonnenlicht Energie zu erzeugen. Denn hier braucht man schon als Wohnungseigentümer die Zustimmung der anderen Hausbewohner, um Paneele auf dem Dach anzubringen. Als Mieter:in verschwendet man womöglich gar keine Energie damit, sich gedanklich damit zu beschäftigen. Schade eigentlich, denn wer eine Freifläche hat, kann zumindest eine Minianlage in Betrieb setzen, einen kleinen Beitrag zur Energiewende leisten – und gleichzeitig auch das eigene Gewissen etwas beruhigen.

Wenn man bedenkt, dass laut Statistik Austria die Zahl der gemieteten Privathaushalte bei 43 Prozent liegt, könnten schon einige mit der Kraft der Sonne ihre Haushaltsgeräte betreiben. In Wien wird mit 77,2 Prozent übrigens am häufigsten zur Miete gewohnt.

Das Beste: Das sogenannte Balkonkraftwerk kann ohne Genehmigungen angebracht werden, da keine baulichen Veränderungen an der Fassade unternommen werden.
Aber: Aufgrund der Paneele kommt es zu einer optischen Veränderung, weshalb hier sicherheitshalber dennoch eine Bewilligung der Vermieterin oder des Vermieters eingeholt werden sollte.

Sobald diese:r zustimmt, geht es schnell. Die Plug-in-Anlagen können ganz einfach an das Stromnetz der Wohnung angeschlossen werden. Bis 800 Watt muss man den jeweiligen Netzbetreiber über die Anlage informieren. Seit Anfang des Jahres sind unter bestimmten Voraussetzungen auch in Gemeindebauten Balkonkraftwerke erlaubt. Diese müssen etwa von Wiener Wohnen bewilligt und von Fachleuten angebracht werden.

Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit, um das Geldbörserl zum Strahlen zu bringen: Wer ein gutes Nachbarschaftsnetz pflegt, kann sich den Solarstrom auch teilen. PV-Gemeinschaftsanlagen auf Mehrparteienhäusern sind seit der Gesetzesnovelle des Elektrizitätsgesetztes (EIWOG) im Jahr 2017 möglich, stecken aber noch in den Kinderschuhen.

Man sieht: Der Wunsch nach umweltfreundlicher Energiegewinnung strahlt in alle Richtungen und wird nach und nach für alle greifbar.

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