
Immobilien Wissen
Das steht im Grundbuch
Sie wollen wissen, welche Rechte Dritte auf einem Grundstück haben? Oder welche Belastungen auf einem Haus sind?
Antworten auf Fragen wie diese liefert das Grundbuch, das von dem Bezirksgericht geführt wird, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Liegenschaft befindet. Aber auch online ist eine Grundbuchabfrage möglich. Unter help.gv.at finden sich vom Bundesministerium für Justiz autorisierte Stellen (Verrechnungsstellen) sowie eine Auflistung der Gebühren für verschieden Arten der Anfragen.
Jeder Grundbuchauszug besteht aus drei sogenannten Blättern, die eigentlich Abschnitte sind und unterschiedliche Informationen beinhalten:
Das A-Blatt ist das sogenannte Gutsbestandsblatt und gliedert sich noch einmal in A1- und A2-Blatt. Das A1-Blatt führt alle Grundstücke an, die zu einer bestimmten Adresse gehören. Das mit Nummer, Fläche und Benützungsart (ACHTUNG: Diese ist nicht gleich Flächenwidmung, siehe dazu am Ende des Textes). Das A2-Blatt beinhaltet Rechte und Pflichten, die mit einer Liegenschaft verknüpft sind sowie auch mögliche öffentlich-rechtliche Beschränkungen.
Das B-Blatt ist das Eigentumsblatt. In diesem Abschnitt steht, wer der bücherliche, also der rechtmäßige Eigentümer einer Liegenschaft ist. Gibt es mehrere Eigentümer, sind auch diese vermerkt, zudem die Höhen ihre Anteile. Außerdem findet sich hier die Information, wann und aufgrund welcher Urkunde das Eigentum erworben wurde.
Jeder Grundbuchauszug besteht aus drei sogenannten Blättern, die eigentlich Abschnitte sind und unterschiedliche Informationen beinhaltet
Das C-Blatt ist das Lastenblatt. Hier findet man Belastungen wie Dienstbarkeiten, Pfandrechte, aber auch Veräußerungsverbote oder Vorkaufsrechte, die mit der Immobilie verbunden sind. Diese müssen aber nicht immer aktuell sein, da deren Löschung beantragt werden muss.
Verpflichtet sich jemand, der eine Immobilie verkauft, diese „lastenfrei“ zu übergeben, hat diese sogenannte Lastenfreistellung vor der Eintragung des neuen Eigentumsrechts ins Grundbuch zu erfolgen.
Sie wollen bauen? Die im Grundbuch angeführte Benützungsart ist dafür nicht relevant, denn diese sagt nur etwas über die Natur, die Art einer Fläche aus. Was, wo und wie hoch gebaut werden darf, steht im Flächenwidmungsplan. Die dort festgelegten Bestimmungen können von einem möglichen Bestand (z. B. ein altes Haus auf der Liegenschaft) auch abweichen, wenn der Plan von der Behörde überarbeitet wurde. Die Flächenwidmung ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
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