Immobilien Wissen
Das steht im Grundbuch

Aus dem Grundbuch erfahren Sie, (fast) alles, was Sie über eine Immobilie wissen wollen: Eigentümer, Grundstücksgröße, Rechte und Pflichten und wann eine Liegenschaft wirklich lastenfrei ist.

Sie wollen wissen, welche Rechte Dritte auf einem Grundstück haben? Oder welche Belastungen auf einem Haus sind?
Antworten auf Fragen wie diese liefert das Grundbuch, das von dem Bezirksgericht geführt wird, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Liegenschaft befindet. Aber auch online ist eine Grundbuchabfrage möglich. Unter help.gv.at finden sich vom Bundesministerium für Justiz autorisierte Stellen (Verrechnungsstellen) sowie eine Auflistung der Gebühren für verschieden Arten der Anfragen.
Jeder Grundbuchauszug besteht aus drei sogenannten Blättern, die eigentlich Abschnitte sind und unterschiedliche Informationen beinhalten:

Das steht im A-Blatt
Das A-Blatt ist das sogenannte Gutsbestandsblatt und gliedert sich noch einmal in A1- und A2-Blatt. Das A1-Blatt führt alle Grundstücke an, die zu einer bestimmten Adresse gehören. Das mit Nummer, Fläche und Benützungsart (ACHTUNG: Diese ist nicht gleich Flächenwidmung, siehe dazu am Ende des Textes). Das A2-Blatt beinhaltet Rechte und Pflichten, die mit einer Liegenschaft verknüpft sind sowie auch mögliche öffentlich-rechtliche Beschränkungen.

Das steht im B-Blatt
Das B-Blatt ist das Eigentumsblatt. In diesem Abschnitt steht, wer der bücherliche, also der rechtmäßige Eigentümer einer Liegenschaft ist. Gibt es mehrere Eigentümer, sind auch diese vermerkt, zudem die Höhen ihre Anteile. Außerdem findet sich hier die Information, wann und aufgrund welcher Urkunde das Eigentum erworben wurde.


Jeder Grundbuchauszug besteht aus drei sogenannten Blättern, die eigentlich Abschnitte sind und unterschiedliche Informationen beinhaltet


Das steht im C-Blatt.
Das C-Blatt ist das Lastenblatt. Hier findet man Belastungen wie Dienstbarkeiten, Pfandrechte, aber auch Veräußerungsverbote oder Vorkaufsrechte, die mit der Immobilie verbunden sind. Diese müssen aber nicht immer aktuell sein, da deren Löschung beantragt werden muss.
Verpflichtet sich jemand, der eine Immobilie verkauft, diese „lastenfrei“ zu übergeben, hat diese sogenannte Lastenfreistellung vor der Eintragung des neuen Eigentumsrechts ins Grundbuch zu erfolgen.

Und das steht im Flächenwidmungsplan
Sie wollen bauen? Die im Grundbuch angeführte Benützungsart ist dafür nicht relevant, denn diese sagt nur etwas über die Natur, die Art einer Fläche aus. Was, wo und wie hoch gebaut werden darf, steht im Flächenwidmungsplan. Die dort festgelegten Bestimmungen können von einem möglichen Bestand (z. B. ein altes Haus auf der Liegenschaft) auch abweichen, wenn der Plan von der Behörde überarbeitet wurde. Die Flächenwidmung ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Unsere Besucher finden folgende Artikel ebenfalls interessant:

Profite maximieren
Ablöse – was Mieter verlangen dürfen

Auch wer in einer Mietwohnung wohnt investiert schon mal in etwas, das er später nicht mitnehmen kann. Das will man beim Auszug dann gerne abgelöst haben. Wie sind da die Regeln?

weiterlesen

Tipps & Tricks
Schnee und Eis:
Wann Sie räumen und streuen müssen

Die Verkehrssicherungspflicht regelt, wann Eigentümer von Immobilien auch den Gehsteig sauber halten müssen. Wichtig ist das vor allem im Winter.

weiterlesen

Immobilien Wissen
Der Sonne entgegen

Klein, aber oho: Mini-Photovoltaikanlagen können auch in Mietwohnungen Energie erzeugen. Was man dazu braucht? Im Idealfall nur einen Balkon und eine Steckdose. Plus: Wie man mit Nachbarn am gemeinsamen (Sonnen-)Strang ziehen kann.

weiterlesen

Wir freuen uns über Ihre Anfrage.

Egal, ob Sie eine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten haben oder ob Sie etwas anderes von uns wissen möchten: schreiben Sie uns eine Nachricht und wir werden rasch & verlässlich mit Ihnen in Kontakt treten!

Aufgrund Ihrer DSGVO Einstellungen wird dieser Inhalt nicht geladen.
Top
Immobiliensuche